Unser Arbeitsfeld

Hilfe zur Selbsthilfe

W&R Family Care steht für personenzentrierte, flexible und beziehungsorientierte Unterstützung. Unsere Fachkräfte begleiten Menschen mit Kompetenz, Haltung und Praxiserfahrung und entwickeln Hilfen, die sich an realen Lebenssituationen orientieren – transparent, wirksam und nah am Menschen. Unsere Arbeit basiert auf den Werten Würde, Verantwortung, Beziehungsarbeit, Transparenz und Entwicklung und trägt zu sozialer Teilhabe und Stabilisierung in der Region bei.

Unsere ambulanten Dienstleistungen im Überblick:

Erziehungsbeistand, 
Betreuungshelfer 
(§ 30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Assistenzleistungen 
der Eingliederungshilfe 
(§ 78 SGB IX)

Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sie umfassen individuelle Hilfen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und persönliche Entwicklung, Selbstständigkeit und soziale Integration fördern.

Sozialpädagogische 
Familienhilfe 
(§ 31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mir Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
(§ 67 SGB XII)

Hilfen in besonderen Lebenslagen unterstützen Menschen, die sich in sozialen Schwierigkeiten befinden, dabei, ihre Situation zu stabilisieren und wieder eigenverantwortlich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie umfassen Beratung, Begleitung und Maßnahmen, die helfen, persönliche, wirtschaftliche oder soziale Probleme zu überwinden.
 

Hilfe für junge 
Volljährige 
(§ 41 SGB VIII)

Hilfe für junge Volljährige unterstützt Menschen dabei, ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben aufzubauen, wenn ihre persönliche Entwicklung dies noch nicht vollständig ermöglicht. Die Unterstützung wird so lange gewährt, wie sie für eine stabile Verselbstständigung notwendig ist – in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Fällen auch darüber hinaus.

Workshops, Coaching und andere Angebote

Man muss nicht alles allein schaffen. Ambulante Hilfen geben Halt, bevor Belastung zu groß wird.

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